Kreative Auslegung des Gesetzes: Wird Kiffen subventioniert?

Pressespiegel

Berliner Morgenpost
03.05.2024

Der DSTG-Bundesvorsitzende kritisiert die große Ungewissheit, ob Cannabis Social Clubs rechtlich als gemeinnützig gelten: “Wenn man Cannabis legalisiert, dann muss man sich auch um die steuerlichen Folgen kümmern.

Denn Gemeinnützigkeit bringt viele steuerliche Vorteile: Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender von der Steuer absetzen dürfen – ein großer Anreiz, die Vereine finanziell zu unterstützen. Aber auch die Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG lockt: 840 Euro können hier jährlich vom gemeinnützigen Verein als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlt werden. Daneben erhalten Vereine Fördermittel, sind von der Steuer befreit und es gilt für sie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Wir brauchen Klarheit beim Thema Gemeinnützigkeit – es kann doch nicht sein, dass der Staat jetzt Kiffen noch subventioniert“, fordert Köbler. “Die Bundesregierung muss eine einheitliche Vorgehensweise vorgeben – entweder in Form einer Verwaltungsanweisung an die Finanzämter oder durch eine Klarstellung im Gesetz.

Köbler wirft auch die Frage auf, warum der Konsum von Cannabis steuerfrei sein soll – während der Staat bei Alkoholgenuss kräftig mitverdient. Auch Tabak-Produkte werden hoch besteuert. „Wir müssen darüber nachdenken, ob es in Zukunft eine Cannabissteuer braucht“, so Köbler.

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Florian Köbler,
DSTG-Bundesvorsitzender & UFE Präsident

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