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Übergewinnsteuer oder Steuervollzug? Warum wir die richtige Frage stellen müssen. 

DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler glaubt nicht an die Wirksamkeit einer Übergewinnsteuer. Die Lösung liegt im Steuervollzug.

„Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will jetzt eine Übergewinnsteuer einführen. Ich verstehe den Impuls. Aber das Instrument greift ins Leere – und das lässt sich belegen.“ 

Die Ausgangslage: Spritpreise als politischer Brandbeschleuniger 

Der Iran-Konflikt hat die Zapfsäulen in Deutschland kalt erwischt. Benzin kostet über zwei Euro, Diesel nicht weit dahinter. Die Reaktion der Politik ist verständlich: Wer in der Krise Sondergewinne einfährt, muss zur Kasse gebeten werden. 

Doch bevor wir über das richtige Instrument diskutieren, sollten wir uns die Zahlen genau ansehen. Seit 2025 müssen große internationale Konzerne in den sogenannten Country-by-Country-Reports (CbCR) öffentlich offenlegen, wo auf der Welt sie welche Gewinne ausweisen und welche Steuern sie zahlen.

Die Übergewinnsteuer: Richtiges Ziel, falsches Werkzeug

„Das Ziel ist richtig: Wer in der Krise auf Kosten der Bürger Sondergewinne einfährt, muss zur Kasse gebeten werden. Aber eine Übergewinnsteuer auf Gewinne, die in Deutschland gar nicht ausgewiesen werden, ist kein Steuerinstrument – das ist politisches Theater.“ 

Eine Übergewinnsteuer setzt am steuerlichen Gewinn an – in Deutschland. Genau dort weisen Shell und BP seit Jahren systematisch Verluste aus.

Shell macht in Deutschland 39 Milliarden Umsatz – und schreibt 1,2 Milliarden Verlust. BP/Aral betreibt das größte Tankstellennetz Deutschlands, setzt 35 Milliarden um – und zahlt am Ende nur 8 Millionen Körperschaftsteuer. Auf den Bahamas hat Shell nur 45 Mitarbeiter – aber weist dort 1,65 Milliarden Dollar Gewinn aus. Das ist kein Zufall. Das ist Gewinnverlagerung mit System.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das Problem bereits in der Corona-Zeit in mehreren Gutachten klar benannt: Ein „Übergewinn“ ist kaum objektiv bestimmbar, hängt stark von der Wahl der Referenzperiode ab und kann durch Gewinnverlagerung systematisch umgangen werden. Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF riet 2022 dringend davon ab, eine dauerhafte Übergewinnsteuer einzuführen – unter anderem wegen falscher Investitionsanreize und systematischer Umgehungsrisiken. 

Der Bundesfinanzhof setzte die Vollziehung des EU-Energiekrisenbeitrags im Oktober 2025 aus und verwies auf ernstliche unionsrechtliche Zweifel (BFH, Beschluss vom 27. Oktober 2025, II B 5/25, AdV). Das Instrument ist in der Praxis bereits einmal gescheitert. 

Das Verlustvortrags-Problem verschärft die Lage weiter:
Shell sitzt auf 4,6 Milliarden Euro Verlustvorträgen – in Deutschland, zeitlich unbegrenzt nutzbar. Selbst wenn morgen eine Übergewinnsteuer käme und die Konzerne plötzlich Gewinne in Deutschland auswiesen: Bevor auch nur ein Cent fließt, werden jahrelang Gewinne gegen diese Verluste verrechnet. Herr Klingbeil besteuert eine leere Kasse.

Die Mindestbesteuerungsregel, die Verlustvorträge über einer Million Euro nur zu 60 bis 70 Prozent nutzbar macht, mildert das zwar ab. Beseitigt es aber nicht. 

Ein genauerer Blick auf die Daten: Gewinnverlagerung mit System

Shell erzielte 2024 in Deutschland einen Gesamtumsatz von 39,15 Milliarden US-Dollar. Das Ergebnis vor Steuern: ein Verlust von 1,2 Milliarden. Die kumulierten Verlustvorträge in Deutschland belaufen sich auf 4,61 Milliarden Dollar – zeitlich unbegrenzt vortragsfähig nach deutschem Recht. 

BP/Aral, Betreiber des größten deutschen Tankstellennetzes mit 16 Prozent Marktanteil, setzte 35 Milliarden Euro um. Betriebsergebnis: minus 645 Millionen. Gezahlte Körperschaftsteuer 2024: 8 Millionen Euro. 

Gleichzeitig weist Shell in der Schweiz (Kanton Zug mit 132 Mitarbeitern) 882 Millionen Dollar Gewinn aus. Auf den Bahamas: 45 Mitarbeiter, 1,65 Milliarden Dollar Gewinn, effektiver Steuersatz 0,1 Prozent. 

„Das ist kein Marktversagen. Das ist Gewinnverlagerung mit System – und sie ist dokumentiert, öffentlich zugänglich, für jeden nachlesbar.“ 

TotalEnergies zeigt, dass es auch anders geht: Der Konzern weist zuletzt 2,87 Milliarden Dollar Gewinn in Deutschland aus und zahlte 579 Millionen Dollar Körperschaftsteuer (CbCR-Daten 2023). Es geht also – wenn ein Unternehmen es darauf anlegt. 

Die Lösung: Steuervollzug vor Steuertarif 

Deutschland braucht keine neuen Steuertarife auf dem Papier. Wir brauchen eine Finanzverwaltung, die die bestehenden auch durchsetzt – mit moderner IT, ausreichend Personal und den richtigen Sicherheitssystemen, um aggressiver Steuergestaltung auf Augenhöhe zu begegnen. Das wirkt. Das bringt wirklich Geld.

Die EU-Solidaritätsabgabe 2022/23 hat gezeigt, dass Krisengewinne abzuschöpfen grundsätzlich möglich ist – Deutschland vereinnahmte damals rund 2 Milliarden Euro (2022) und 465 Millionen Euro (2023). Sie wirkte dort, wo auch tatsächlich Gewinne ausgewiesen wurden. Die Lektion daraus lautet nicht: mehr Übergewinnsteuer. Sie lautet: Erst Transparenz, dann Durchsetzung. 

Die DSTG fordert seit Jahren eine strukturelle Stärkung der Finanzverwaltung. Das bedeutet konkret: 

Investitionen in IT und Sicherheitssysteme: Moderne Prüfsoftware, die Verrechnungspreismodelle internationaler Konzerne analysieren kann, ist keine Luxusausgabe – sie ist die Voraussetzung für wirksamen Steuervollzug. Viele Finanzverwaltungen in Europa sind hier bereits weiter als wir. 

Personal mit Spezialkenntnissen: Die Betriebsprüfung eines internationalen Konzerns dauert Jahre und erfordert tiefes Fachwissen über konzerninterne Finanzierungsstrukturen, Lizenzmodelle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Solche Spezialisten sind Mangelware – und müssen gezielt ausgebildet und gehalten werden. 

Systematische CbCR-Auswertung: Die seit 2025 verpflichtend veröffentlichten Country-by-Country-Daten sind eine historische Chance. Sie schaffen erstmals Transparenz über die globale Gewinnverteilung internationaler Konzerne. Doch Transparenz allein reicht nicht – diese Daten müssen systematisch für Betriebsprüfungen ausgewertet werden. 

Verlustvortragsregelungen prüfen: Es ist schwer zu rechtfertigen, dass Konzerne, die in Deutschland systematisch Verluste ausweisen, während der Gesamtkonzern Milliarden verdient, diese Verluste zeitlich unbegrenzt nutzen können. Hier brauchen wir eine sachliche Debatte über Reformoptionen. 

Fazit 

Steuergerechtigkeit beginnt bei der Steuerdurchsetzung. Jeder Euro, der in die Finanzverwaltung investiert wird, bringt ein Vielfaches zurück. Das ist keine Ausgabe – das ist die rentabelste Investition, die dieser Staat tätigen kann.

Die Übergewinnsteuer ist als kurzfristiges Kriseninstrument nicht grundsätzlich falsch. Als dauerhaftes Mittel gegen strukturelle Gewinnverlagerung ist sie ungeeignet. Die eigentliche Frage, die die Politik beantworten muss, lautet nicht: Wie hoch soll der Sondersteuersatz sein? Sondern: Wie stellen wir sicher, dass internationale Konzerne in Deutschland auf die Gewinne besteuert werden, die sie hier tatsächlich erwirtschaften? 

Die Antwort darauf liegt nicht in einem neuen Tarif. Sie liegt in einer modernen, gut ausgestatteten Finanzverwaltung, die in der Lage ist, den vorhandenen Steuertarif auch durchzusetzen. 


Pressekontakt:
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