Teil der Mission Finanzverwaltung 2035

Deutschlands Weg zur modernsten Steuerverwaltung Europas

Cum Cum, Stopp! Milliardenschäden verhindern

Deckblatt des Strategiepapiers DSTG Cum Cum, Stopp.
DSTG-Strategiepapier Cum Cum, Stopp zum Download.

Effektive Präventionsarchitektur gegen Dividendenarbitrage

Mit CUM CUM, STOPP! Wie Deutschland Milliardenschäden verhindert legt die DSTG ein strategisches Gesamtkonzept vor. Im Fokus stehen Maßnahmen, wie Deutschland Cum-Cum-Geschäfte beenden und Milliardensteuerausfälle verhindern kann.

Hintergrund

Cum-Cum-Geschäfte sind der größte ungelöste Steuerskandal der Bundesrepublik: Zwischen 2000 und 2020 entstand allein in Deutschland ein Schaden von geschätzt 28,5 Milliarden Euro, während bisher weniger als ein Prozent davon zurückgeholt wurden. Das von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft vorgelegte Konzept CUM CUM, STOPP! zeigt, wie der Fiskus mit klaren Gesetzesreformen, moderner KI-Analyse und einer neuen Bundeszentralstelle Dividendenarbitrage diese Steuerschlupflöcher schließen kann.

Als Teil der Mission Finanzverwaltung 2035 adressiert das Konzept nicht nur technische Details von Wertpapierleihen, Total-Return-Swaps und Repo-Geschäften, sondern skizziert eine moderne, datengetriebene und föderal abgestimmte Präventionsarchitektur gegen Dividendenarbitrage.

Jetzt Entwurf downloaden

Das vollständige DSTG-Strategiekonzept Cum Cum, Stopp inklusive Roadmap steht hier als PDF-Download zur Verfügung. Achtung: Das Konzept befindet sich zurzeit noch in Prüfung durch unabhängige Fachexperten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. 

Risikoanalyse mit Dividend Shield

Das intelligente Risikoanalysetool Dividend Shield dient als digitaler Schutzschirm der Finanzverwaltung gegen missbräuchliche Dividendenarbitrage. So könnte das Dividend Shield aussehen.

Kurze Zusammenfassung des Strategiekonzepts CUM CUM, STOPP!

Das Strategiekonzept setzt bei drei Säulen an: strengere gesetzliche Leitplanken, eine KI-gestützte Analyseplattform beim Bundeszentralamt für Steuern sowie eine neue Bundeszentralstelle Dividendenarbitrage mit spezialisierten Mitarbeitenden. Vorgesehen sind unter anderem eine Verschärfung des § 36a EStG mit längerer Mindesthaltedauer und Beweislastumkehr, umfassende Wertpapierleihe-Meldepflichten (§ 45b EStG‑neu), ein Beneficial-Ownership-Register für Wertpapiere sowie erweiterte Auskunftspflichten für Clearstream.

Auf dieser Basis soll Deutschland bis 2030 zentrale Elemente der EU‑FASTER-Richtlinie vorziehen, internationale Best Practices wie das österreichische PACC oder HMRC Connect adaptieren und Cum-Cum-Strukturen weitgehend eliminieren.

Die DSTG beziffert das Investitionsvolumen für IT, Personal und internationale Kooperationen mit 75 bis 140 Millionen Euro über drei Jahre – bei erwarteten Mehreinnahmen von mindestens 1,5 Milliarden Euro jährlich. Der langfristige Return on Investment liegt bei rund 1:25.

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