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Reale Bedrohung: Wird der Staat bald handlungsunfähig?

Die multiplen Herausforderungen der Steuerverwaltung

Ein Drittel weniger Finanzbeamte im Jahr 2030

Die Studien Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor und Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, Prognose und Handlungsstrategien bis 2030 der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften PwC Deutschland und Strategy& sprechen von alarmierenden Ergebnissen: Selbst bei sehr optimistischer Berechnung werden im gesamten öffentlichen Dienst so viele Beschäftigte fehlen, dass der Staat kaum mehr fähig sein wird, einige seiner Kernaufgaben wie öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Bildung zu erfüllen. Das Problem beschreibt PwC wie folgt: “Der Mangel an Fachkräften in der Verwaltung und bei kommunalen Unternehmen wächst von Jahr zu Jahr. Wird die Lücke ungebremst größer, fehlen dem öffentlichen Sektor bis 2030 mindestens eine Million Fachkräfte.”

Die Steuerverwaltung trifft es dabei besonders hart, da der Beruf des Finanzwirts eine lange und komplexe Ausbildung erfordert und Quereinstiege im gehobenen Dienst kaum möglich sind. Zudem steht die freie Wirtschaft in direktem Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte und weiß mit zahlungskräftigen Argumenten zu überzeugen. Laut interner Schätzung der DSTG könnte somit bis 2030 ein Drittel des Personals in der Steuerverwaltung fehlen.

Die Steuerverwaltung ist bereits heute überlastet

Gleichzeitig strapaziert die Politik die Steuerverwaltung zusätzlich, indem sie sich bei Entlastungen von Wirtschaft und Bürgern häufig auf das Steuerrecht fokussiert. Exemplarisch können hier etwa die Energiepreispauschale 2022 oder die Gaspreisbremse 2023 genannt werden. Auch politische Lenkung wird durch Steuerentlastungen motiviert, gut ersichtlich etwa bei staatlichen Förderungen der Elektromobilität oder der energetischen Sanierung. Was innerhalb der Politik gut funktionieren mag, bedeutet jedoch erheblichen Mehraufwand für die Finanzverwaltung. Je komplizierter und umfangreicher die Vorgaben, desto mehr Prüfungsaufwand ist durch die Verwaltung erforderlich und ebenso mehr Programmieraufwand beim Implementieren der einzelnen Eingabeformulare.

Bereits heute ist die Belastungsgrenze der Steuerverwaltung erreicht. So mussten etwa zur Bearbeitung der Grundsteuerreform im Jahr 2023 zahlreiche Betriebsprüfer und Steuerfahnder von ihren eigentlichen Aufgaben abgezogen werden. Die Folge: Empfindliche Einbußen bei der Aufdeckung von Steuerbetrug und geringere Einnahmen des Staates durch Mehrsteuern (d.h. zusätzliche Steuergelder, die durch Betriebsprüfungen und Steuerfahndung erzielt werden).

Doch nicht nur die Finanzverwaltung, auch Steuerberater und Unternehmen sind durch die überbordende Bürokratisierung überlastet, wie die Verbände einstimmig kommunizieren. So sprechen sich etwa der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), der Bundesverband mittelständische Unternehmen (der Mittelstand – BVMW), der Verband der Automobilindustrie (VDA) und viele mehr für stärkere Entbürokratisierung aus und fordern eine Steuerreform.

Die Ressourcenverteilung der Steuerverwaltung weist Schwächen auf

Blicken wir selbstkritisch auf die Ressourcenverteilung innerhalb der Steuerverwaltungen, wird ein Unverhältnis augenfällig. Der Einsatz der hochqualifizierten Beschäftigten ist seit Jahren nicht ideal orchestriert: Aussichtsreiche Fälle, die hohe Einnahmen an Steuergeldern versprechen bzw. die Abschreckung von Steuerhinterziehung in großem Maße fördern, werden vernachlässigt. Gleichzeitig wird der Fokus auf Fälle mit geringfügigen Einnahmen und Auswirkungen gesetzt. Das scheint weder effizient noch betriebswirtschaftlich klug.

Konkrete Zahlen verdeutlichen dies: Echte Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erzielen etwa Betriebsprüfungen.

➔ In 2022 waren es 10,8 Milliarden Euro an festgestellten Mehrsteuern, in 2021 sogar 13,1 Milliarden Euro. Dabei werden im Durchschnitt lediglich rund 1,8 Prozent der Betriebe geprüft. Bei Großunternehmen liegt die Prüfquote immerhin bei 17,5 Prozent.

➔ Auch die Steuerfahndung erzielt Ergebnisse in Milliardenhöhe. So konnte sie 2022 etwa 2,4 Milliarden Euro sicherstellen. Effektive Aufgabenbereiche also, die einerseits für deutliche Mehreinnahmen des Staates sorgen und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung gegen Steuerbetrug entfalten können – würden sie denn häufiger zum Einsatz kommen.

Daneben gibt es steuerliche Gruppen wie etwa Arbeitnehmer und Rentner, die deutlich weniger Potential für großen Steuerbetrug aufweisen. Diese werden jedoch deutlich flächendeckender geprüft. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss sich auf 4 Seiten sehr kleinteilig erklären und teils Belege mit geringster steuerlicher Auswirkung vorlegen. Der Prüfungsaufwand steht hier kaum im Verhältnis zum möglichen Ergebnis an Mehrsteuern. Gleichzeitig müssen Unternehmen teilweise nur eine rudimentäre E-Bilanz vorlegen und nur jede dritte Generation muss statistisch gesehen mit einer Betriebsprüfung rechnen.

Vor dem Hintergrund der stetig schrumpfenden Personaldichte muss es künftig dringend gelingen, das hochqualifizierte Personal effektiver einzusetzen, nämlich dort, wo hohe Mehrsteuern zu erwarten sind, die Steuern im großen Maße hinterzogen und die fairen Marktbedingungen bewusst verletzt werden.

Damit die Steuerverwaltung handlungsfähig bleibt, braucht es ein neues Konzept: Die Steuerrevolution 2030

Mit der “DSTG-Steuerrevolution 2030” wurde ein 10-Punkte-Plan mit konkreten Maßnahmen erarbeitet, der die Kraft hat, auf die multiplen Krisen unserer Zeit – insbesondere auf den drohenden Fachkräftemangel 2030 – konkrete Antworten zu liefern. Die Empfehlungen sollen die Steuerverwaltung auch für die kommenden Dekaden zukunftsfest aufstellen, einen handlungsfähigen Staat gewährleisten und zugleich die Interessen der Wirtschaft berücksichtigen.

>> ZUR STEUERREVOLUTION 2030

Der 10-Punkte-Plan für eine zukunftsfeste Verwaltung trotz Fachkräftemangel