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Ist die Steuerverwaltung noch zu retten?
Die aktuellen Prognosen zu Deutschlands Zukunft sehen düster aus: Bereits im Jahr 2030 wird die deutsche Steuerverwaltung wegen des drohenden Fachkräftemangels mit schätzungsweise rund einem Drittel weniger Personal auskommen müssen. Gleichzeitig ist der Staat, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, auf zuverlässig funktionierende Finanzämter angewiesen.
Damit die Steuerverwaltung handlungsfähig bleibt, braucht es ein neues Konzept. Mit der „DSTG-Steuerrevolution 2030“ wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die Kraft hat, auf die multiplen Krisen unserer Zeit – insbesondere auf den drohenden Fachkräftemangel 2030 – konkrete Antworten zu liefern. Die Empfehlungen sollen die Steuerverwaltung auch für die kommenden Dekaden zukunftsfest aufstellen, einen handlungsfähigen Staat gewährleisten und zugleich die Interessen der Wirtschaft berücksichtigen.
Die DSTG-Steuerrevolution 2030 beinhaltet zwei tragende Säulen: Zum einen drastische Anpassungen des Steuerrechts, zum anderen das rapide Vorantreiben der Digitalisierung. Beides muss Hand in Hand gehen, um eine effektive und nachhaltige Wirkung zu entfalten. Die Zeit drängt, die Politik muss die angestrebte Reform zur Chefsache mit höchster Priorität erklären, Gesetzesänderungen in die Wege leiten und die benötigten finanziellen Mittel freimachen.
Im Folgenden werden die zehn Eckpunkte der DSTG-Steuerrevolution 2030 kurz vorgestellt, aktuelle Herausforderungen aus Sicht der Finanzämter aufgezeigt, konkrete Lösungsansätze angeboten und zu Gedankenspielen sowie Zukunftsausblicken eingeladen.
Punkt 1. Pauschalen statt Einzelfallgerechtigkeit
Es muss zukünftig gelingen, die Quantität und die Bearbeitungszeit der Fälle, die in der Steuerverwaltung anlanden, drastisch zu reduzieren. Denn das massiv weniger werdende Fachpersonal wird nur bei verhältnismäßig reduzierter Anzahl der Fälle bzw. entsprechend geringerer Abwicklungsdauer in der Lage sein, die Steuern in gleichem Maße zu verwalten.
Dieses Credo muss oberste Priorität einnehmen. Denn abgesehen von der Notwendigkeit aufgrund des Fachkräftemangels bietet eine Effizienzsteigerung der Finanzverwaltung durch Reduzierung von Fallzahlen und Bearbeitungsaufwand weitere signifikante Vorteile.
Ressourcen können effektiver und flexibler genutzt werden, anstatt durch Routineaufgaben gebunden zu sein. Die Übernahme anspruchsvollerer Fälle kann sich zudem positiv auf die intrinsische Motivation der Finanzbeamten und Steuerfahnder auswirken. Eine effizientere Verwaltung führt zu erheblichen Kosteneinsparungen, die wiederum in andere wichtige Bereiche investiert werden können. Durch die Verringerung der Arbeitslast kann die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert und gesundheitlichen Ausfällen entgegengewirkt werden.
Mehr Pauschalen, weniger Einzelfallgerechtigkeit
Eine konkrete Maßnahme ist es daher, sich vom perfektionistischen Streben nach Einzelfallgerechtigkeit zu lösen. In anderen europäischen Ländern sind Pauschalen in vielen Bereichen gesellschaftlich akzeptierte Norm, etwa bei Betriebsausgabenpauschalen für Kleinunternehmer. Denn insgesamt rechnen sich Pauschalen signifikant mehr als komplizierte Einzelfallentscheidungen, schließlich verursachen sie weniger Aufwand und damit Personalkosten auf Seiten der Verwaltung wie auch der Wirtschaft. Gebundene Ressourcen werden frei und können effizienter eingesetzt werden. Einzelfallentscheidungen erscheinen damit häufig als politische Statements, die das Gefühl von Gerechtigkeit propagieren, sich wirtschaftlich betrachtet jedoch oft als ineffizient erweisen.
Der Weg hin zu mehr Pauschalen ist bereits geebnet. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach über die Zulässigkeit von Typisierungen und Pauschalierungen entschieden. Typisierende Gesetzesvorschriften richten ihren Regelungsgehalt an typischen Normalfällen aus und lassen individuelle Besonderheiten unberücksichtigt und sind zulässig, insofern das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist. Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen, was ebenso für pauschalierende Vorschriften gilt.
Punkt 2. Drastische Entbürokratisierung bei Arbeitnehmern
Ein weiterer Ansatz, um die Quantität der Fälle zu reduzieren, ist die Entbürokratisierung bei der Besteuerung der Arbeitnehmer. Die Bearbeitung dieser steuerlichen Gruppe bindet viele Ressourcen, obwohl hier wenig Potenzial für großen Steuerbetrug und Mehreinnahmen besteht. Eine pragmatische Maßnahme wäre es, die Arbeitnehmerpauschalen zu erhöhen, um der Finanzverwaltung die Möglichkeit zu geben, ihre Ressourcen gezielter auf lohnendere Fälle zu konzentrieren. Durch höhere Pauschbeträge verbliebe den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto – auch ohne Steuererklärung.
Die Finanzierung von Entbürokratisierungsmaßnahmen könnte über den Abbau komplizierter steuerlicher Subventionen erfolgen. So könnten etwa das Dienstwagenprivileg oder bestimmte E-Mobilitätsförderungen über das Steuerrecht reduziert oder gestrichen werden. Ein Beispiel aus der Autoindustrie verdeutlicht die Auswüchse der Fördermaßnahmen: Die pauschale Besteuerung eines hochpreisigen Elektroautos kann unter Umständen geringer ausfallen als die eines einfacheren Nutzfahrzeugs, obwohl bereits Kaufprämien geflossen sind. Der Abbau solcher Subventionen wäre zugleich ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit, weil derzeit Spitzenverdiener oft stärker von steuerlichen Förderungen profitieren als Geringverdiener.
Daneben gibt es weitere Förderungen, die genau auf ihren tatsächlichen Nutzen geprüft und gegebenenfalls eingestellt werden sollten. Ein Beispiel bietet das Forschungszulagengesetz, von dem nur ein kleiner Teil der Unternehmen weiß und das vor allem von gut beratenen Firmen mit hoher Bürokratie-Toleranz genutzt wird.
Video: Meine Vision für Deutschland. Einsatz für einen handlungsfähigen Staat und ein gerechtes Steuerrecht.
Punkt 3. Entbürokratisierung bei Rentnern
Die Besteuerung von Renten ist ein komplexes Thema, das in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Mit der zunehmenden Besteuerung der Renten und der gleichzeitigen steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen zur Altersvorsorge hat sich das Steuersystem in Deutschland deutlich verändert.
Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Dies ist nicht nur für diese Personengruppe belastend, sondern auch für die Steuerverwaltung eine arbeitsintensive Angelegenheit. Eine mögliche Weiterentwicklung wäre die Einführung einer Rentenabzugsteuer, die für alle Renteneinkünfte gilt und direkt von den Rententrägern einbehalten wird. Die Höhe der Rentenabzugsteuer könnte sich an der Vorjahressteuer orientieren, um eine realitätsnähere Bestimmung der Steuerlast zu ermöglichen. Bei mehreren Renten wäre die gesamte Rentenabzugsteuer im Verhältnis der Bruttorenten auf die auszahlenden Stellen aufzuteilen. Nach Abschluss des Veranlagungszeitraums sollte nach Möglichkeit eine vollautomatisierte Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Ein weiterer Aspekt ist die Typisierung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere Krankheitskosten, die für Rentner oft eine große Rolle spielen. Eine Vereinfachung dieser Bereiche könnte die Akzeptanz der Rentenbesteuerung erhöhen und die Verwaltung erleichtern.
Punkt 4. Keine Lenkung mittels Steuerrecht
Die Politik neigt dazu, über das Steuerrecht politisch zu lenken, was zu einem immer komplexeren Steuerrecht mit zahlreichen Einzelfallregelungen führt. Dies verursacht einen proportional steigenden Bearbeitungsaufwand für die Finanzverwaltungen.
Anstatt über komplizierte steuerliche Förderungen in den Markt einzugreifen, sollte die Politik Bürgern und Unternehmen zutrauen, eigenständig nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Steuerliche Subventionen können zu betriebswirtschaftlichen Fehlinvestitionen führen, wenn Investitionen primär aus steuerlichen Gründen und nicht aufgrund ihrer realen Wirtschaftlichkeit getätigt werden. Unternehmen sind mit Bürokratieabbau, schnellen Genehmigungsprozessen, steuerlicher Klarheit und Beständigkeit besser unterstützt als mit kleinteiligen Einzelfallregelungen.
Punkt 5. Keine pauschale Risikoabsicherung auf Kosten der Steuerzahler
Unternehmerische Tätigkeit war immer mit Risiken verbunden, und Unternehmen mussten eigene Strategien zur Absicherung entwickeln. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Erwartungshaltung verfestigt, dass der Staat bei wirtschaftlichen Krisen umfassend und regelmäßig einspringt. Ein präventives Krisenmanagement nach dem „Gießkannenprinzip“ sollte kritisch hinterfragt werden, damit Unternehmen und Bürger wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen.
Gleichzeitig sollte das Leistungsprinzip gestärkt werden. Leistung muss sich lohnen, weshalb insbesondere die hohe kalte Progression bei der Ertragssteuer reduziert werden sollte. Ziel ist mehr Netto vom Brutto, damit Investitionen in die Zukunft und Rücklagenbildung für Krisenzeiten möglich werden.
Punkt 6. Förderung von Steuergerechtigkeit
Steuerhinterziehung und Steuervermeidung stellen zwei große Herausforderungen für das deutsche Steuersystem dar. Schätzungen zufolge entgehen Deutschland jährlich zweistellige Milliardenbeträge durch Steuerhinterziehung, insbesondere in bargeldintensiven Branchen. Organisierte Formen wie Cum-Ex-Geschäfte haben darüber hinaus erheblichen Schaden angerichtet.
Neben der Steuerhinterziehung ist auch aggressive Steuervermeidung ein Problem, da einige Staaten mit speziellen Regimen gezielt Steuerwettbewerb betreiben. Attraktive Steueranreize für bestimmte Gruppen führen zu einem Wettbewerbsdruck, dem mit europäischen Standards begegnet werden sollte.
Der Global Tax Evasion Report zeigt, dass globale Milliardäre häufig nur sehr niedrige effektive Steuersätze zahlen. Diskutiert wird daher unter anderem eine globale Reichensteuer für sehr hohe Einkommen oder Vermögen, um die Kluft zwischen Arm und Reich nicht weiter zu vergrößern und das Vertrauen in den Staat zu stärken.
Entscheidend sind ausreichende Kontrollen sowie eine enge Zusammenarbeit der Steuerbehörden auf nationaler und internationaler Ebene. Nur so kann ein gerechtes und effizientes Steuersystem gewährleistet werden, das die finanzielle Stabilität des Staates sichert.
Punkt 7. Innovative Gedankenspiele zulassen
Künstliche Intelligenz (KI), 3D-Druck und Digitalisierung werden in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Durch digitale Hilfsmittel werden Prozesse beschleunigt und automatisiert, wodurch der Faktor Arbeitszeit an Bedeutung verliert und Maschinen einen Großteil der Wertschöpfung übernehmen.
Die absehbare Veränderung der Arbeitswelt erfordert ein Steuersystem, das sich stärker an Konsum– und Ressourcenverbrauch orientiert. Verbrauchs- und Produktsteuern könnten daher künftig eine größere Rolle spielen als heute.
Ein mögliches Gedankenspiel ist die Erhöhung der Umsatzsteuer, um im Gegenzug Geringverdiener und Mittelschicht bei der Einkommensteuer deutlich zu entlasten. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit 19 Prozent derzeit am unteren Ende der Standard-Mehrwertsteuersätze.
Punkt 8. Steuerliche Compliance muss sich auszahlen
Bei der Besteuerung von gewerblichen und selbstständigen Einkünften fordert die DSTG langfristig eine Selbstveranlagung sowohl im Bereich der Einkommensteuer als auch der Körperschaftsteuer. Derzeit gilt das Prinzip der Verifikation, bei dem ein Finanzbeamter die Steuererklärung prüft und einen Bescheid erlässt. Bei der Selbstveranlagung würden Unternehmen und Selbstständige ihre Steuern selbst anmelden, wie es bei Umsatz- und Lohnsteuer bereits üblich ist.
Die Steueranmeldung wäre sofort rechtskräftig, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO innerhalb eines begrenzten Zeitraums, etwa vier Jahre. Dieses Prinzip wird bereits in mehreren EU-Ländern erfolgreich angewandt.
Die Selbstveranlagung erhöht die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts, weil Unternehmen ihre Liquidität besser planen können und Klarheit über den Prüfungszeitraum erhalten. Im Gegenzug wären ein automatisierter Echtzeitzugriff der Finanzverwaltung auf Buchführungsdaten und KI-gestützte Risikofilter denkbar, damit steuerliche Compliance mit einem Vertrauensvorschuss und weniger Bürokratie belohnt wird.
Punkt 9. Die Digitalisierung schneller vorantreiben
Länder wie Finnland zeigen, wie ein Real-Time-Economy-Ökosystem Verwaltung und Wirtschaft effizienter machen kann. Durch standardisierte elektronische Daten und Echtzeitschnittstellen werden Verkauf, Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Buchführung, Steuerzahlung und Geschäftsberichte automatisiert und in Echtzeit verarbeitet.
Wird das Once-Only-Prinzip konsequent umgesetzt, müssen Bürger und Unternehmen Daten nur einmal an den Staat übermitteln, der sie dann in allen Ressorts nutzen kann. Dafür braucht es standardisierte Formate, angepasste Datenschutzgesetze und eine sichere Infrastruktur.
Der Vorteil: Viele ressourcenintensive Zwischenschritte entfallen, Arbeitszeiten, Emissionen und Kapitalkosten können sinken und die Finanzverwaltung erhält einen transparenten, automatisierten Blick auf wirtschaftliche Transaktionen. KI kann Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen und gezielt Prüfungen anstoßen, was sowohl Effektivität als auch Effizienz erhöht.
Punkt 10. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Deutschland braucht perspektivisch eine Steuerverwaltung 3.0, die KI effektiv einsetzt. Dazu braucht es eine Vereinfachung des Steuerrechts, Investitionen in digitale Infrastruktur und einen Bund-Länder-Konsens, um bundeseinheitliche Lösungen zu ermöglichen.
KI kann im Büroalltag als Co-Pilot Routinetätigkeiten wie das Erstellen von Schreiben, das Auslesen und Klassifizieren von Dokumenten oder das Erfassen von Standarddaten übernehmen. Als „Consultant“ kann sie komplexe Rechtsfragen unterstützen, relevante Informationen aus Literatur und Rechtsprechung zusammenführen und die Konsistenz von Entscheidungen verbessern.
In der Risikoanalyse ermöglicht KI die Auswertung großer Datenmengen, das Erkennen von Anomalien in Steuererklärungen und den Aufbau von Vorhersagemodellen zur frühzeitigen Identifikation von Risiken. In Verbindung mit einem Echtzeitzugriff auf Buchhaltungsdaten, wie beim Konzept der Real-Time-Economy, kann eine proaktive Steuerverwaltung entstehen, die Probleme erkennt und adressiert, bevor sie zu erheblichen Steuerausfällen führen.
Es braucht Mut zur Veränderung
Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung erkennen zunehmend die Dringlichkeit einer grundlegenden Steuerreform. Fachkräftemangel, Bürokratie, hohe Energiekosten und Rückstände bei der Digitalisierung sorgen für spürbare Wettbewerbsnachteile am Standort Deutschland. Gleichzeitig zeigen Befragungen, dass die Senkung der Steuerlast nicht an erster Stelle der wirtschaftlichen Prioritäten steht, sondern Themen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Um Deutschland zukunftsfest aufzustellen, braucht es eine klare Agenda 2030, die eine umfassende Vision für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, technologische Innovation und sozialen Zusammenhalt formuliert. Die vorgeschlagenen Reformen im Steuerrecht sollen zu einer zukunftsfesten Steuerverwaltung und einer nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft beitragen, insbesondere durch drastische Entbürokratisierung und den Einsatz von KI.



